Widerruf von Fahrzeugkrediten
Sie haben Ihr Fahrzeug finanziert und wollen es jetzt oder nach Ablauf des Darlehens nicht übernehmen, sondern am Liebsten zurückgeben? Das wünschen sich aufgrund des enormen Wertverfalls von Dieselfahrzeugen viele durch den Abgasskandal geschädigte Kunden. Aber auch andere Gründe können dafür sprechen, sich vom Finanzierungsvertrag lösen zu wollen.
Da sich in vielen Finanzierungsverträgen Fehler verstecken, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Verträge auch heute noch wiederrufen werden können. Das haben zahlreiche Landgerichte bereits für Darlehensverträge der VW-Bank und der Mercedes Benz-Bank festgestellt. Auch wir haben bereits einige Urteile erstritten und Vergleiche mit Banken abgeschlossen.
Atraktiv ist der Widerruf für alle Erwerber. Denn die Folge eines wirksamen Widerrufs ist grundsätzlich, dass das Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung aller Raten an die Bank übergeben werden kann. Damit wäre ein zwischenzeitlich eingetretener Wertverlust nicht durch Sie zu tragen. Ungeklärt ist bislang, ob die Bank von den Raten für die Nutzung des Fahrzeuges eine sogenannte Nutzungsentschädigung abziehen darf. Wir sind aufgrund der gesetzlichen Formulierung der Ansicht, dass die Bank das nicht darf. Das hieße, dass Sie Ihr Fahrzeug unter Umständen jahrelang fast kostenlos genutzt hätten. Bislang ist diese Rechtsfrage ungeklärt. Doch selbst wenn die Bank einen Abzug machen dürfte, wären Nutzungen je gefahrenen Kilometer in Höhe von etwa 9 Cent (je nach Fahrzeugmodell) sowie eine Entschädigung für Kratzer etc. abzuziehen. Der Erfahrung nach bedeutet aber der Widerruf auch in diesem Fall meistens, dass das Fahrzeug sehr kostengünstig verwendet wurde.
Der Widerruf sollte zur Vermeidung von Fehlern nicht ohne vorherigen rechtlichen Rat erfolgen. Auch ist die Widerrufbarkeit eines Vertrages nicht einfach zu bestimmen, weshalb wir als in Widerrufsangelegeneheiten erfahrene Rechtsanwälte Ihre richtigen Ansprechpartner sind.
Dr. Marc-Oliver Eberspächer
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