Vertragsrecht
Ein Vertrag kommt dem Gesetz zufolge durch sich inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen zustande und kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Sofern bestimmte Bereiche in den Willenserklärungen nicht geregelt sind, greifen die gesetzlichen Vorschriften. Oftmals entsprechen die gesetzlichen Regelungen jedoch nicht dem Willen der Vertragsparteien oder sind für diese überraschend.
Da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, kann von den meisten gesetzlichen Regelungen abgewichen werden. Im Falle einer Abweichung empfiehlt es sich, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, andernfalls wird ein später mit dem Vertrag befasster Richter im Zweifel von der Anwendung des Gesetztes ausgehen.
Wir gestalten für unsere Mandanten tagtäglich Verträge und Vertragsbedingungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten (z.B. Bauverträge, (Immobiliar-)Kaufverträge, Mietverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen etc.). Hierbei ist es von grundsätzlicher Bedeutung, den Gesamtüberblick zu haben. Nur, wer sich in den gesetzlichen Vorschriften auskennt und die Auslegungsmöglichkeiten bestimmter Begriffe kennt, kann Verträge und Vertragsbedingungen gestalten, die halten was sie versprechen.
Sollten Sie die Erstellung oder Überprüfung eines Vertrages wünschen, begleiten wir Sie vom ersten Entwurf bis zum Abschluss des Vertrages – und das mit rechtlicher Sicherheit. Sprechen Sie uns an!
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Reinhart Eberspächer
Dr. Marc-Oliver Eberspächer
Cansu Ferhatoglu
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