Versicherungsrecht

Versicherungen dienen der Absicherung alltäglicher Risiken. Hierzu bestanden in Deutschland im Jahr 2018 436,2 Millionen von Privatleuten und Unternehmen abgeschlossene Versicherungsverträge.

Längerfristig betrachtet ist jedoch festzustellen, dass sich die Vertragszahlen in den letzten Jahren kaum verändert haben. Dies zeigt, dass der Konkurrenzkampf zwischen den Versicherungsunternehmen groß ist und ein Großteil des Geschäfts durch Versicherungswechsel generiert wird.

Doch um einen Kunden zu einem Versicherungswechsel zu motivieren bedarf es guter Argumente. Das Hauptargument ist oftmals der niedrigere Preis im Vergleich zur Vorversicherung. Dass ein günstigerer Preis jedoch meist mit zusätzlichen Ausschlüssen der Versicherung einhergeht, wird den Kunden erst bei Eintritt eines Schadensereignisses und der Verweigerung der Versicherung, den Schaden zu bezahlen, bewusst.

Sie müssen sich hierbei bewusst machen, dass Ihnen eine professionelle Versicherung gegenübersteht, deren Mitarbeiter darauf geschult sind, im Schadensfall nach Ausschlussgründen oder nach der Möglichkeit des Regresses zu suchen. Die Versicherung hat kein Interesse daran, eintrittspflichtig zu sein.

Für die meisten unserer Kunden ist daher nicht nachvollziehbar, ob eine Verweigerung ihrer Versicherung rechtens ist. Denn erstens sind Versicherungsbedingungen für viele Kunden kaum verständlich und zweitens sind Beratungen durch Versicherungsmakler und Versicherungsvermittler nicht selten unzureichend und von Interessenkonflikten geprägt. Es bedarf einer rechtlichen Beratung.

Wir unterstützen Sie im Versicherungsrecht schwerpunktmäßig mit der rechtlichen Überprüfung

  • Ihrer bestehenden Versicherungen auf deren Sinnhaftigkeit (Unter- oder Überversicherung?);
  • der Verweigerungshaltung der Versicherung sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Versicherer, sollte die Verweigerung rechtswidrig sein;
  • etwaige Ansprüche gegen Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler aufgrund Falschberatung.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen dabei die Bereiche:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Lebensversicherung (kapitalbildend und fondsgebunden)
  • Hausrats- und Gebäudeversicherungen
  • Sachversicherungen
  • etc.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen anderen versicherungsrechtlichen Fragen zur Seite.


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Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Eberspächer. Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Dr. Marc-Oliver Eberspächer

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