Verkehrsrecht – was wir für Sie tun können
Wir sind Ihr Rechtsanwalt im Verkehrsrecht für Böblingen und Verkehrsrecht für Sindelfingen
Kurz nicht aufgepasst und schon hat‘s gekracht. Ein Verkehrsunfall kann für den Betroffenen weitreichende Folgen haben. Neben dem Ärger bei der zivilrechtlichen Regulierung des Unfalls können bußgeldrechtliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen und gegebenenfalls die Verhängung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Deshalb gilt als erstes Gebot nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Ihre EBERSPÄCHER Rechtsanwälte vertreten Sie überregional und bundesweit in sämtlichen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere:
- Regulierung von Verkehrsunfälle
- zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Gebraucht- und Neuwagenkauf
- Verteidigung in Bußgeldverfahren
- Verteidigung gegen Fahrverbote
- Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
- Vertretung in verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Die wichtigsten Fragen rund um das Verkehrsrecht im Überblick:
Verkehrsunfall – das Kräfteungleichgewicht
Nach einem Unfall besteht in der Regel ein Kräfteungleichgewicht. Auf der einen Seite der Geschädigte, auf der anderen der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers, der tagtäglich mit der Regulierung von Verkehrsunfällen betraut ist und demnach in Fragen der Unfallregulierung versiert ist. Deshalb gilt für den Geschädigten, dass es aus Gesichtspunkten der Waffengleichheit geboten ist, bei Verkehrsunfällen von Anfang an einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um ein Kräftegleichgewicht herbeizuführen und die berechtigten Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Wir klären mit Ihnen im Rahmen der Schadensregulierung insbesondere folgende Fragestellungen:
Haftung – wer hat den Verkehrsunfall zu verschulden?
- Haftungsquoten
- Quotenvorrecht des Kaskoversicherers
- Unfälle mit Radfahrern/Fußgängern
- Unfälle mit Kinder
- Unfälle zwischen Radfahrern
Sachschäden – welche Schadenspositionen stehen Ihnen zu?
- Fahrzeugschaden
- Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)
- Abrechnung auf Reparaturkostenbasis
- Abrechnung unter Berücksichtigung der 130 % Grenze
- Abrechnung auf Totalschadensbasis, Restwertproblematik
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
Personenschäden – was können Sie geltend machen?
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall
- Heilbehandlungskosten
- u.v.m.
Neben der Erörterung und Beantwortung der vorstehenden Fragestellungen übernehmen wir gerne die anwaltliche Vertretung Ihrer Interessen im Hinblick auf eine schnelle und für Sie optimale Schadensregulierung. Unsere Leistungen reichen von der Übernahme des gesamten Schriftwechsels mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Wir helfen Ihnen bei Ihrem Unfall in Böblingen, Sindelfingen, deutschlandweit aber auch im Ausland
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei einem Unfall in Böblingen, Sindelfingen und deutschlandweit. Aber auch Unfälle im Ausland werden oftmals nach deutschem Recht entschieden. Hier helfen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls.
Zur schnellen Abwicklung erfolgt die Bearbeitung Ihrer Unfallsache auf Wunsch gerne telefonisch oder per E-Mail bzw. Telefax. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch persönlich kurzfristig zur Verfügung.
Gut zu wissen – Sie können nur gewinnen!
Im Übrigen gilt, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die für die Beauftragung des Rechtsanwalts anfallenden Gebühren durch den Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu erstatten sind. Da gegnerische Versicherungen solvente Gegner sind, profitieren Sie also von einem für Sie im Ergebnis vollkommen kostenlosen Rechtsbeistand unsererseits.
Bußgeldbescheid – was jetzt?
Geschwindigkeitsüberschreitung, Unterschreitung des Sicherheitsabstands (Abstandsverstoß), Rotlichtfahrt, Verursachung eines Verkehrsunfalls, u.v.m. – Die Möglichkeiten im Straßenverkehr ein Bußgeld (gar mit Fahrverbot und Eintragung im Fahrerlaubnisregister) zu erhalten ist groß. Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, bleiben Sie ruhig und wenden Sie vor allem nicht die „Vogel Strauß-Taktik“ (Kopf in den Sand stecken und abwarten) an, sondern nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Des Weiteren beherzigen Sie bitte folgende goldenen Regeln:
- Als Betroffener in einem Bußgeldverfahren dürfen Sie schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Machen Sie bitte hiervon Gebrauch. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Bußgeldbehörde sowie der Polizei, z.B. zur Fahrereigenschaft, etc. Von unüberlegten Angaben kommen Sie im späteren Verfahrensverlauf nicht bzw. nur noch schwer weg. Darüber hinaus können diese zu Ihrer Überführung führen.
- Bitte senden Sie auch keine Formulare zurück an die Bußgeldbehörde. Keine Angaben heißt auch, dass sie Formulare nicht ohne Rücksprache mit dem Rechtsanwalt zurücksenden. Insbesondere auch nicht den Anhörungsbogen.
- Bitte nehmen Sie keinen Kontakt zu Bußgeldbehörde oder sonstigen Behörden auf. Derartige Kontaktaufnahmen sind meistens nicht von Erfolg gekrönt und verschlechtern in aller Regel die Situation. Beachten Sie, dass Behördensachbearbeiter oder Polizisten nach Anrufen der Betroffenen Aktenvermerke derart fertigen, dass der Betroffene den Verstoß eingeräumt habe und sich z.B. uneinsichtig zeigt.
- Sollte bereits ein Bußgeldbescheid gegen Sie ergangen sein, nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Bitte beachten Sie, dass, sofern Sie sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchten, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch eingelegt werden muss. Lassen Sie uns deshalb schnellstmöglich den Bußgeldbescheid nebst dem dazugehörigen Briefumschlag, auf welchem sich das Datum der Zustellung befindet, zukommen, damit wir Ihre Rechte wahren können.
Verkehrsstraftaten – was gilt es zu beachten?
Verkehrsstraftaten sind laut Verkehrsrecht Verkehrsverstöße, die als Straftatbestände ausgestaltet sind und im Strafgesetzbuch oder z.B. im Straßenverkehrsgesetz geregelt sind. Derartige werden mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen bestraft. Hinzu kommt oftmals die Verhängung eines Fahrverbots oder der Entzug der Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Vor Ablauf dieser Sperrfrist darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.
Verkehrsstraftaten sind u.a.:
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Straßenverkehrsgefährdung
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, siehe dort)
- fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat geführt wird, gilt, bleiben Sie ruhig und nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Des Weiteren gelten bei Verkehrsstraftaten die selben goldenen Regeln wie im Bußgeldverfahren uns unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht beraten Sie gerne persönlich, vertraulich und ehrlich. Wir können und wollen Sie bei der Lösung Ihres Anliegens unterstützen – und das erledigen wir für Sie problemlos. Denn wir wollen Ihnen nicht noch weitere Probleme bereiten, sondern Ihnen Lösungen aufzeigen. Wir erklären Ihnen vorab den voraussichtlichen Ablauf der Bearbeitung und halten Sie über die bedeutenden Vorgänge verständlich informiert. Ihre rechtlichen Interessen nehmen unsere spezialisierten Rechtsanwälte verantwortungsvoll außergerichtlich und gerichtlich wahr, wobei wir selbstverständlich auch immer Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick haben.
Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können!
Reinhart Eberspächer
Martin Mosat
Natascha Frech
Marcel Krautter
Das könnte Sie auch interessieren
Aktuelles
So können Sie uns erreichen:
Friedrich-List-Straße 75
71032 Böblingen
Tel: +49 (0)7031/68120-0
Fax: +49 (0)7031/68120-59
E-Mail: info@kanzlei-e.de