Leasing

Für viele Unternehmen ist das Leasing zwischenzeitlich zur beudetensten Absatzmöglichkeit geworden. Dies gilt nicht nur bei Fahrzeugen, sondern auch bei elektronsichen Geräten usw. Streit entsteht meist dann, wenn der Leasinggegenstand zum Vertragsende an den Leasinggeber zurückgegeben wird oder die Sache währen der Leasingzeit beschädigt wird. Dann werden Verbraucher oft mit hohen Forderungen der Leasingunternehmen überrascht. Die Erfahrung zeigt, dass Leasingunternehmen die hohen Forderungen bereits einplanenen, um vordergründig günstige Leasingraten zu ermöglichen. Viele der Ansprüche der Leasingunternehmen sind jedoch ungerechtfertigt. aufgrund der vertraglichen Gestaltung können diese jeodch in den meisten Fällen direkt vom Kunden verlangt und z.B. per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht werden. Dann gilt es hiergegen vorzugehen.

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Dr. Marc-Oliver Eberspächer

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