Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet, das sehr stark von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geprägt wird. Die sich in diesem Gebiet ergebenden Rechtsprobleme sind vielfältig. Daher ist es ratsam stets einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in diesen Angelegenheiten zu beauftragen.

Wir vertreten bundesweit Mandanten in allen bankrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können.


Bankrecht – Darlehen und Kredite

Bei einem Darlehen verspricht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber die ihm vom Darlehensgeber überlassene Summe zuzüglich Zinsen zurück zu zahlen.

Welche Arten von Darlehen gibt es?

Das Gesetzt unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Darlehensverträgen:

  • Allgemeines Darlehen: Ein Darlehen zwischen Unternehmern (Bank – Unternehmen) oder Verbrauchern (Verbraucher – Verbraucher)
  • Verbraucherdarlehensvertrag in Form des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (z.B. Finanzierung eines Pkw) oder des Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrages (über z.B. eine Grundschuld abgesichertes Darlehen). Ein Verbraucherdarlehensvertrag wird stets zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber (z.B. Bank) und einem Verbraucher als Darlehensnehmer geschlossen.

Wie ist ein Darlehen zurück zu zahlen?

Aufgrund der in Deutschland herrschenden Vertragsfreiheit, können die Parteien eines Darlehensvertrages die Art und Weise der Rückzahlung grundsätzlich frei bestimmen.

Im Rechtsverkehr am häufigsten sind sogenannte Annuitätendarlehen oder endfällige Darlehen.

Bei einem Annuitätendarlehen wird der Darlehensbetrag über gleichbleibende Raten zurückgezahlt. Da sich die Höhe der zu zahlenden Zinsen aus dem jeweils noch offenen Restbetrag berechnet, sinkt der Zinsanteil der Rate mit jeder Tilgung. Da die Rate jedoch gleich hoch bleibt, hat dies zur Folge, dass der Tilgungsanteil der Rate stetig steigt. Bei einem langfristigen Darlehen heißt das, dass in den ersten Jahren oft mehr Zins gezahlt wird als Tilgung. Erst im Laufe der Zeit dreht sich das Verhältnis um.

Bei einem endfälligen Darlehen wird über die gesamte Laufzeit des Darlehens nur der Zinsanspruch des Darlehensgebers mit gleichbleibenden Zahlungen befriedigt. Die Rückzahlung des geliehenen Geldes wird erst bei Auslauf des Darlehens mit einem Schlag fällig.

Kann ich ein Darlehen jederzeit kündigen?

Als Darlehensnehmer können Sie ein Darlehen jederzeit kündigen, wenn der Zinssatz variabel ist oder keine Laufzeit des Darlehens vereinbart wurde (in beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate). Sollte kein Zins geschuldet sein, ist eine Rückzahlung jederzeit auch ohne Kündigung möglich.

Sofern ein fester Zinssatz für eine bestimmte Zeit vereinbart ist und die Laufzeit der Zinsvereinbarung endet bzw. bereits geendet hat, kann das Darlehen vom Darlehensnehmer frühestens zum Ende der Zinsvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Egal, wie lange die Zinsvereinbarung getroffen wurde, kann ein Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag in jedem Fall zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen (d.h. das Darlehen kann frühestens auf den 10 Jahre und 6 Monate nach dem Tag der vollständigen Auszahlung liegenden Tag gekündigt werden.).

Für den Fall, dass ein Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, kann ein Darlehensnehmer einen Darlehnsvertrag unter Einhaltung der obigen Fristen außerordentlich kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Die Kriterien für ein solches Interesse hat die Rechtsprechung weitgehend klar formuliert (z.B. Verkauf der Immobilie). Es gilt jedoch zu beachten, dass in einem solchen Fall unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist.

Als Darlehensgeber können Sie ein Darlehen für das keine Laufzeit vereinbart ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. In jedem anderen Fall kommt nur eine außerordentliche Kündigung unter engen Voraussetzungen in Betracht, die wir Ihnen gerne im einzelnen erläutern.

Welche Probleme können bei Darlehensverträgen auftreten?

Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken und Vermittler zunehmend versuchen, Privatkunden Kredite zu verkaufen, deren rechtliche Konstruktion und wirtschaftlichen Folgen für die Kunden nicht überschaubar sind. Es werden häufig mehrere Produkte (endfälliges Darlehen, Bausparvertrag und Lebensversicherung) kombiniert, obwohl dies im Vergleich zu einem einfachen Darlehen über die Laufzeit höhere Kosten für den Darlehensnehmer zur Folge haben kann. Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, sich vor Abschluss eines Darlehens rechtlich beraten zu lassen.

Doch auch, wenn ein Kredit bereits abgeschlossen wurde sollte rechtlicher Rat gesucht werden, sobald es zu Fragen oder Problemen während des Laufs oder bei der Beendigung des Darlehens kommt. Wir beraten Sie zu Fragen wie z.B.:

  • Wurden Sie bei Abschluss des Darlehensvertrages falsch beraten?
  • Kann ein Kredit vorzeitig gekündigt werden?
  • Fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Wie hoch darf diese sein und wie können Sie diese umgehen?
  • Können Sie Ihren Darlehensvertrag widerruf? Welche Folgen hat ein Widerruf?
  • Wie können Sie sich gegen die drohende oder laufende Zwangsvollstreckung wie z.B. die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie wehren?
  • Können Sie der Bank gewährte Sicherheiten zurückverlangen oder die Sicherheit auswechseln?
  • Wie können Sie sich gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft wehren?

Bankrecht – Widerruf von Immobiliardarlehen und Fahrzeugfinanzierungen

Im gesamten süddeutschen Raum hat sich die Kanzlei einen Namen auf dem Gebiet des Widerrufs von Immobiliardarlehen und von Fahrzeugfinanzierungen erarbeitet. Wir haben hunderte Darlehenswiderrufe rechtlich begleitet und sind stets am Puls der Zeit.

Da oftmals keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Wirksamkeit und den Folgen von Widerrufen existiert, ist unsere in diesem Bereich erworbene Erfahrung unersetzlich. Im Zusammenspiel mit unserem ausgeprägten wirtschaftlichen Verständnis ist es uns möglich, Sie bestmöglich auch bei Ihrem Widerruf zu beraten und zu unterstützen.

Sprechen Sie uns unbedingt vor Erklärung des Widerrufs an!


Bankrecht – Kontoführung, Internetbanking, EC- und Kreditkarten

Wurde Ihr Konto unrechtmäßig belastet oder wurden ihre EC-Karte, Kreditkarte oder Internetbanking-Daten gestohlen und danach zu Ihren Lasten missbraucht?

Die Tricks von Betrügern werden laufend ausgeklügelter. Die von Banken als sicher angepriesenen Authentifizierungsverfahren bieten trotz aller Vorkehrungen keine absolute Sicherheit. Damit sind die Chancen groß, den Ihnen infolge einer unrechtmäßigen Kontobelastung entstandenen Schaden von der Bank ersetzt verlangen zu können. Denn grundsätzlich muss die Bank die korrekte Authentifizierung beim Transaktionsvorgang nachweisen. Dies ist oft nicht möglich.


Kapitalmarktrecht – Kapitalanlagen und Anlageberatung

Unsere Erfahrung zeigt, dass Bänker und Finanzvermittler häufig selbst nicht mehr verstehen, welche Risiken ein Finanzprodukt tatsächlich hat. Die sogenannten Berater können damit nicht mehr ihre eigentliche Aufgabe, nämlich Sie zu beraten, erfüllen. Vielmehr sind sie geschult, das für die Bank oder den Vermittler lukrativste Finanzprodukt an Sie zu verkaufen. Das kann für Sie fatale Folgen haben.

Welche Risiken birgt ein Finanzprodukt?

Die muss im Einzelfall beurteilt werden. Wir erklären Ihnen umfassend, welche möglichen Risiken die von Ihnen erworbenen Anlage hat (z.B. drohende unbegrenzte persönliche Haftung), wehren ungerechtfertigte Ansprüche von Insolvenzverwaltern oder Gläubigern ab und zeigen Strategien auf, unliebsame Anlagen möglichst günstig abzustoßen.

Welche Ansprüche habe ich in Folge einer Falschberatung?

Bemerkt wird die Falschberatung meist erst dann, wenn etwas schiefläuft, was in wirtschaftlich unsicheren Zeiten vermehrt der Fall ist. Häufig ist dann einerseits der Nachweis einer Falschberatung schwierig und spielt die mögliche Verjährung Ihrer Ansprüche eine Rolle.

Sofern eine Falschberatung vorliegt und noch keine Verjährung eingetreten ist, ist der Berater grundsätzlich verpflichtet, den Ihnen entstehenden Schaden in voller Höhe zu ersetzten. Wir erklären Ihnen, welche Ansprüche aufgrund einer Falschberatung in Ihrem Fall bestehen und helfen Ihnen bei deren Durchsetzung.

Meine Kapitalanlage entwickelt sich schlecht – was nun?

Viele unserer Mandanten haben in Fonds (z.B. Immobilienfonds) oder sonstige Kapitalanlagen investiert (z.B. Schiffscontainer) und wurden nie darüber aufgeklärt, welche Folgen sich hieraus ergeben. Es ist stets zu beachten, dass derartige Anlageprodukte von findigen Rechtsanwälten aufgesetzt werden und die Mechanismen so gestaltet sind, dass jeglicher Schaden an dem investierenden „kleinen Mann“ hängen bleiben soll.

Sollten Sie erkennen, dass sich Ihre Anlage negativ entwickelt, raten wir Ihnen, umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Unter Umständen sind dann noch Möglichkeiten gegeben ohne größeren Schaden aus der Sacher herauszukommen (z.B. Widerruf etc.). Gerne nehmen wir uns hierfür Zeit und beraten Sie umfassend.

Ich wurde aufgefordert, an mich geleistete Ausschüttungen zurückzuzahlen – was soll ich tun?

Gerät z.B. ein Fonds in Schieflage, werden häufig über Jahre hinweg erfolgte Ausschüttungen plötzlich seitens eines Insolvenzverwalters oder Gläubigers des Fonds von Ihnen zurückverlangt, obwohl Sie davon ausgegangen sind, dass die Ausschüttungen Gewinnanteile darstellen. Es wird behauptet, dass eine Einlagenrückgewähr stattgefunden habe.

Gerne erklären wir Ihnen die Zusammenhänge und prüfen die geltend gemachten Ansprüche. Dies ist bisweilen sehr komplex, da die jährlichen Kennzahlen des Fonds überprüft werden müssen, um entscheiden zu können, ob tatsächlich kein Gewinn ausgeschüttet wurde. Wir stehen Ihnen als spezialisierte Anwälte zur Seite.


Kapitalmarktrecht – Aktien und andere Wertpapiere

Auch bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel, mit Börsentermingeschäften und der Prospekthaftung beraten wir Sie umfassend.


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Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Eberspächer. Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Dr. Marc-Oliver Eberspächer

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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