Leasing für Privatpersonen
Ob Auto, E-Bike oder Elektronik – Leasing ist längst Teil des Alltags. Doch nicht selten kommt es bei Rückgabe, Abrechnung oder vorzeitiger Kündigung zu Streitigkeiten mit der Leasinggesellschaft. Wir prüfen Ihren Leasingvertrag, klären Ihre Rechte und setzen Ihre Ansprüche durch – ob bei fehlerhafter Abrechnung, unberechtigten Nachforderungen oder Problemen mit der Laufzeit.
Für viele Unternehmen ist das Leasing zwischenzeitlich zur beudetensten Absatzmöglichkeit geworden. Dies gilt nicht nur bei Fahrzeugen, sondern auch bei elektronsichen Geräten usw. Streit entsteht meist dann, wenn der Leasinggegenstand zum Vertragsende an den Leasinggeber zurückgegeben wird oder die Sache währen der Leasingzeit beschädigt wird. Dann werden Verbraucher oft mit hohen Forderungen der Leasingunternehmen überrascht. Die Erfahrung zeigt, dass Leasingunternehmen die hohen Forderungen bereits einplanenen, um vordergründig günstige Leasingraten zu ermöglichen. Viele der Ansprüche der Leasingunternehmen sind jedoch ungerechtfertigt. aufgrund der vertraglichen Gestaltung können diese jedoch in den meisten Fällen direkt vom Kunden verlangt und z.B. per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht werden. Dann gilt es hiergegen vorzugehen.
Die Eberspächer Anwälte beraten und unterstützen Sie gerne in allen Leasing-Angelegenheiten.
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Dr. Marc-Oliver Eberspächer
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