Maklerrecht für Unternehmen

Für die Vermittlung von Verträgen werden oft Makler eingeschaltet. Streitpunkt ist häufig, ob die Provision geschuldet wird. Dies hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Ein Maklervertrag muss zustande gekommen sein, der Makler muss tätig geworden sein, durch seine Vermittlung muss der Vertrag (kausal) zustande gekommen sein. Was gilt jedoch, wenn der Vertragsgegenstand bereits bekannt war, oder beim Makler nichts unterschrieben wurde oder nur ein Expose entgegengenommen wurde? Alle diese Fragen können von uns für Sie geklärt werden.


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