Firmenleasing

Leasing ist ein beliebtes Finanzierungsinstrument – vom Fuhrpark über Maschinen bis zur IT-Ausstattung. Unsere Kanzlei berät Unternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um gewerbliches Leasing: von der Vertragsprüfung über Rückgabeprobleme bis hin zur Absicherung bei Ausfall oder Insolvenz. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Leasinggebern – rechtssicher und wirtschaftlich.

Für viele Unternehmen ist das Leasing zwischenzeitlich zur beudetensten Absatzmöglichkeit geworden. Dies gilt nicht nur bei Fahrzeugen, sondern auch bei elektronsichen Geräten usw. Streit entsteht meist dann, wenn der Leasinggegenstand zum Vertragsende an den Leasinggeber zurückgegeben wird oder die Sache währen der Leasingzeit beschädigt wird. Dann werden Verbraucher oft mit hohen Forderungen der Leasingunternehmen überrascht. Die Erfahrung zeigt, dass Leasingunternehmen die hohen Forderungen bereits einplanenen, um vordergründig günstige Leasingraten zu ermöglichen. Viele der Ansprüche der Leasingunternehmen sind jedoch ungerechtfertigt. aufgrund der vertraglichen Gestaltung können diese jeodch in den meisten Fällen direkt vom Kunden verlangt und z.B. per Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht werden. Dann gilt es hiergegen vorzugehen.

Die Eberspächer Anwälte beraten und unterstützen Sie gerne in allen Leasing-Angelegenheiten.


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