Dieselskandal! Es droht Verjährung


Von Dr. Marc-Oliver Eberspächer
3. September 2019

Der Abgasskandal betrifft in Deutschland Millionen Autofahrer. Es drohen Fahrverbote, Wertverlust und die Stilllegung von Fahrzeugen. Die von den Herstellern angebotenen Updates stehen im Verdacht, die Leistung und Langlebigkeit der Fahrzeuge negativ zu beeinträchtigen.

Zahlreiche deutsche Gerichte sprechen wegen der systematischen Manipulation ganz offen von einer sittenwidrigen Schädigung durch die Hersteller und verurteilen diese regelmäßig zur Rücknahme der Fahrzeuge und Erstattung des Kaufpreises. Es lohnt sich daher gegen die Verursacher der Probleme vorzugehen.

Doch nun droht die Verjährung. Unserer Erfahrung nach haben die meisten Autofahrer bereits im Jahr 2016 von dem Betrug erfahren. Ein Großteil der Ansprüche gegen die Hersteller verjährt daher zum Ende 2019.
Tritt die Verjährung ein, stehen die Geschädigten rechtlos da. Betroffene sollten daher noch in diesem Jahr einen Rechtswalt aufsuchen.

In unserem kostenfreien Vortrag in unserer Kanzlei am 19.09.2019, 19.00 Uhr zeigen Ihnen unsere spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Marc-Oliver Eberspächer und Maren Ruffo auf, welche rechtlichen Möglichkeiten gegen die Hersteller bestehen und beantworten Ihre Fragen zum Abgasskandal, wie zum Beispiel:

• Kann meinem Fahrzeug die Zulassung entzogen werden?
• Kann ich Updates unbedenklich durchführen lassen?
• Habe ich auch nach erfolgtem Software-Update noch Ansprüche?
• Welche Ansprüche habe ich bei Leasing oder Finanzierung des Fahrzeuges?
• Was ist die Musterfeststellungsklage und sollte ich mich dieser anschließen?

Bitte melden Sie sich an unter TEL. 07031 – 68120-0 oder MAIL info@kanzlei-e.de. Vielen Dank!

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Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Eberspächer. Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.

Dr. Marc-Oliver Eberspächer

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