Illegale Datenübermittlung an die Schufa
Überall auf der Welt werden Daten jedes einzelnen verarbeitet und weitergegeben. So auch bei den Mobilfunkanbietern. Konkret geht es um illegale Datenübermittlung von Telekom, Vodafone, O2 und Co. an die Schufa. Bei der Schufa handelt es sich um eine Wirtschaftsauskunftei, die Vertragspartnern Informationen zur Bonität Dritter übermittelt.
Weitergegeben wurden sogenannte „Positivdaten“, die Informationen zu Verträgen, alte und bestehende, deren Laufzeit und vieles mehr. Diese Informationen fließen bei der Schufa in den dort erstellten Bonitätsscore ein, auf dessen Basis Banken unter Umständen über die Erteilung oder Verweigerung eines Kredits entscheiden. Auch derartige neutrale Informationen bergen Risiken, etwa wenn der Mobilfunkanbieter regelmäßig gewechselt wird. Illegal ist die Datenübermittlung deshalb, weil die freiwillige Einwilligung der Dateninhaber nicht eingeholt worden ist.
Dies sah auch das Landgericht München I in seinem Urteil vom 25. April 2023 (Az.: 33 O 5976/22) so, als es den Schutz der Daten der Verbraucher:innen höher wertete, als die Interessen der Mobilfunkanbieter an der Datenverarbeitung. Dem schlossen sich weitere Gerichte in ihren Entscheidungen an.
Es wird davon ausgegangen, dass den Betroffenen ein Schadenersatz bis zu 5.000,00 EUR zusteht. Dies entspricht einem Betrag, der von verschiedenen Gerichten bereits bei illegalem Schufa-Eintrag zugesprochen wurde.
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Martin Mosat
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