Brauche ich ein Testament?
Brauche ich ein Testament? Diese Frage stellen sich immer mehr Menschen, spätestens wenn diese selbst Teil einer Erbengemeinschaft geworden sind und die typischen Streitigkeiten entstehen, weil der Nachlass nicht geregelt wurde.
Die Errichtung eines Testaments ist immer dann sinnvoll und notwendig, wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll. So gehen viele Erblasser davon aus, dass der Ehepartner im Todesfall zunächst Alleinerbe und damit ausreichend abgesichert ist, was jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge nicht der Fall ist, da z.B. auch die eigenen Kinder im Regelfall die Hälfte des Nachlasses erben.
Es gibt viele weitere Konstellationen in denen die Errichtung eines Testaments sinnvoll ist, so z.B., wenn Sie eheliche und nicht eheliche Kinder oder Kinder aus erster Ehe haben, in klassischen Patch-Work-Familien, also wenn sowohl gemeinsame als auch einseitig Kinder vorhanden sind, wenn Sie ein Kind enterben möchten oder sich ein Unternehmen im Nachlass befindet.
Zahlreiche typische Streitpunkte in Erbengemeinschaften lassen sich von vornherein vermeiden, wenn man die Wünsche des zukünftigen Erblassers mit den Vorstellungen der zukünftigen Erben in Einklang bringt und hierbei erbschaftssteuerliche Aspekte berücksichtigt.
Wir als Ihre Anwälte im Erbrecht unterstützen Sie gerne dabei, Ihr Testament rechtssicher zu gestalten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in sonstigen erbrechtlichen Belangen gerne beratend zur Seite.
Falco Schulz
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