Mietrecht

Wir sind Ihre Rechtsanwälte im Mietrecht für Böblingen und Mietrecht für Sindelfingen.

Der Vermieter einer Sache ist verpflichtet, die Mietsache dem Mieter zur Nutzung zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet die dafür geschuldete Miete zu entrichten. Als Mietobjekt kommt grundsätzlich jede bewegliche oder unbewegliche Sache in Betracht (Wohnungen, Pkw etc.).

Da sich im Laufe der Mietzeit persönliche Verhältnisse des Mieters oder Vermieters ändern können (Scheidung, Arbeitslosigkeit, Kinder), die Mietsache aufgrund ihrer Nutzung natürlich einer Abnutzung unterliegt und Mietsachen hin und wieder auch beschädigt werden, sind rechtliche Probleme (Eigenbedarf, Mietrückstände, Tierhaltung, Minderung) vorprogrammiert. Diese sind so vielfältig wie das Leben selbst, sodass meist eine Einzelfallbewertung notwendig ist, um rechtlich korrekt vorzugehen.

Wir begleiten Sie als Mieter oder Vermieter von der Erstellung/Prüfung Ihres Mietvertrages über die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bis hin zur zwangsweisen Vollziehung erwirkter Urteile. Dabei sehen wir unsere langjährige Erfahrung in der Vertretung „beider Seiten“ als Vorteil. Wir verstehen die Interessenlagen von Mietern und Vermietern und kennen deren jeweiligen Schwächen, sodass wir Sie insbesondere auch prozesstaktisch klug zu beraten können.


Mietvertrag

Um späteren Streit vorzubeugen empfehlen wir, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen und diesen vor Abschluss rechtlich prüfen zu lassen. Viele Problemfelder sind damit bereits von Beginn an geregelt.

Sofern ein Mietvertrag besteht, klären wir Sie gerne auf, ob dieser in seiner jetzigen Form noch rechtlich korrekt ist oder Änderungen notwendig sind. In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung vor allem im sozial geprägten Wohnraummietrecht eine Vielzahl von Regelungen für unwirksam erklärt. Die überwiegende Zahl der Mietverträge sollte vor diesem Hintergrund aktualisiert werden, bevor es zum Streit kommt. Nachträglich wird eine Anpassung meist nicht mehr möglich sein.

Die Erstellung eines Mietvertrages bzw. unsere Beratung ist meist günstiger als ein späterer Prozess. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Anpassung Ihres Vertrages.


Ansprüche

Alle Probleme lassen sich leider auch mit einem Mietvertrag nicht vermeiden. So fragen uns Mieter im Wohnraummietrecht z.B.:

  • Ist die Haltung von Haustieren erlaubt, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht?
  • Darf ich in meiner Wohnung rauchen?
  • Mir wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt. Ist die Kündigung wirksam?
  • Wann und in welchem Ausmaß ist eine Renovierung notwendig?
  • Meine Miete soll erhöht werden. Ist das rechtens?
  • Ist die Mietsache mangelhaft? In welcher Höhe darf ich die Miete mindern?
  • Welche Nebenkosten bzw. Betriebskosten muss ich tragen?
  • Ist die Nebenkostenabrechnung korrekt?
  • Welche Folgen hat es, wenn ich die Mietsache beschädigt habe?
  • Wie und wann bekomme ich meine Kaution zurück? Darf der Vermieter diese einbehalten?

Vermieter fragen uns dagegen häufig:

  • Sind die mietvertraglichen Regelungen noch aktuell? Welche Änderungen wären ratsam?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Eigenbedarfskündigung erfüllt sein und kommt eine solche für mich in Frage?
  • Kann ich einem säumigen Mieter kündigen?
  • Welche Folgen kann eine Kündigung haben?
  • Kann ich (energetisch bedingte) Renovierungskosten auf den Mieter umlegen?
  • In welche Höhe ist eine Mieterhöhung möglich und wie setzte ich diese durch?
  • Wie setze ich die Räumung einer Wohnung gerichtlich durch?
  • Was kann ich fordern, wenn die Mietssache nicht im vertraglich geschuldeten Zustand zurückgegeben wird?

Wir beraten Sie als Mieter oder Vermieter in allen mietrechtlichen Belangen und unterstützen Sie vertrauensvoll bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Vollziehung

Sind Ihre Ansprüche einmal gerichtlich durchgesetzt, können wir aus Erfahrung sagen, dass damit häufig noch nicht das Ende der Auseinandersetzung gekommen ist. Denn im Mietrecht ist es gut möglich, dass der Schuldner seiner Pflichten aus dem Urteil oder dem Vergleich nicht nachkommt. Dies hat mit der unterschiedlichen Interessenlage im Mietrecht zu tun, die bedingt, dass sich die unterlegene Partei meist ungerecht behandelt fühlt. Der Vermieter verlangt aus Sicht des Mieters meist eine zu hohe Miete und dann auch noch, dass die Mietsache so wenig wie möglich abgenutzt wird. Der Mieter verlangt aus Sicht des Vermieters oft mehr als ihm zusteht und behandelt das Eigentum des Vermieters aus seiner Sicht nicht mit der gebotenen Sorgfalt.

Beide Ansichten sind menschlich verständlich, jedoch oft nicht miteinander vereinbar und rechtlich unerheblich. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Daher steuern wir im Bedarfsfall auch die zwangsweise Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


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